EU: Strengere Grenzwerte für langlebige PFAS-Chemikalien in Kleidung, Schuhen und Kosmetik gelten jetzt
PFAS sind besonders langlebige Industriechemikalien, die sich in der Umwelt anreichern können. Einige Vertreter dieser Stoffgruppe stehen im Verdacht, die menschliche Gesundheit zu beeinträchtigen. Die neuen EU-Grenzwerte sollen verhindern, dass weitere größere Mengen bestimmter PFAS über alltägliche Verbraucherprodukte in die Umwelt gelangen. Besonders relevant ist, dass die Regelung EU-weit gilt und damit Hersteller und Importeure in allen Mitgliedstaaten betrifft. Für viele Anwendungen existieren bereits Alternativen, etwa wasserabweisende Beschichtungen auf Basis von Wachsen, Silikonen oder Polyurethanen.
Die neuen Vorschriften betreffen PFHxA und bestimmte verwandte Stoffe, nicht sämtliche PFAS. Bereits vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebrachte Produkte dürfen weiterhin verkauft werden. Es handelt sich deshalb nicht um einen allgemeinen Produktrückruf. Für bestimmte medizinische Anwendungen, persönliche Schutzausrüstung und Bautextilien gelten Ausnahmen. Weitere Verbrauchertextilien, beispielsweise bestimmte Heimtextilien, werden erst ab Oktober 2027 erfasst. Die tatsächliche Verringerung der Umweltbelastung wird sich erst langfristig zeigen. Bereits vorhandene PFAS-Verunreinigungen werden durch die neue Regelung nicht beseitigt.