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EU: Strengere Grenzwerte für langlebige PFAS-Chemikalien in Kleidung, Schuhen und Kosmetik gelten jetzt

Gesellschaft & Alltag · EU-weit, einschließlichDeutschland · EuropäischeUnion

Seit dem 10. Oktober 2026 gelten in der Europäischen Union neue Beschränkungen für die besonders langlebige Chemikalie Perfluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und verwandte Stoffe. Betroffen sind unter anderem Kleidung, Schuhe, Lederwaren, Kosmetik sowie Papier- und Kartonverpackungen mit Lebensmittelkontakt. Produkte dürfen bei Überschreitung festgelegter Konzentrationsgrenzen nicht mehr neu auf den EU-Markt gebracht werden. Für PFHxA und ihre Salze liegt der Grenzwert bei 25 Teilen pro Milliarde (ppb), für verwandte Stoffe bei 1.000 ppb. Die Chemikalien gehören zur großen Gruppe der PFAS und werden beispielsweise verwendet, um Materialien wasser-, fett- oder schmutzabweisend zu machen. Die Beschränkung wurde bereits 2024 beschlossen. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist ist sie nun für die genannten Produktgruppen anwendbar.

WARUM DAS EINE GUTE NACHRICHT IST

PFAS sind besonders langlebige Industriechemikalien, die sich in der Umwelt anreichern können. Einige Vertreter dieser Stoffgruppe stehen im Verdacht, die menschliche Gesundheit zu beeinträchtigen. Die neuen EU-Grenzwerte sollen verhindern, dass weitere größere Mengen bestimmter PFAS über alltägliche Verbraucherprodukte in die Umwelt gelangen. Besonders relevant ist, dass die Regelung EU-weit gilt und damit Hersteller und Importeure in allen Mitgliedstaaten betrifft. Für viele Anwendungen existieren bereits Alternativen, etwa wasserabweisende Beschichtungen auf Basis von Wachsen, Silikonen oder Polyurethanen.

WAS MAN TROTZDEM WISSEN SOLLTE

Die neuen Vorschriften betreffen PFHxA und bestimmte verwandte Stoffe, nicht sämtliche PFAS. Bereits vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebrachte Produkte dürfen weiterhin verkauft werden. Es handelt sich deshalb nicht um einen allgemeinen Produktrückruf. Für bestimmte medizinische Anwendungen, persönliche Schutzausrüstung und Bautextilien gelten Ausnahmen. Weitere Verbrauchertextilien, beispielsweise bestimmte Heimtextilien, werden erst ab Oktober 2027 erfasst. Die tatsächliche Verringerung der Umweltbelastung wird sich erst langfristig zeigen. Bereits vorhandene PFAS-Verunreinigungen werden durch die neue Regelung nicht beseitigt.

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