KRISENPAUSE
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Deutschland: Neue Regeln ermöglichen E-Autos als Stromspeicher für Haus und Netz

Klima & Umwelt · bundesweit · Deutschland

Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober die MiSpeL-Regeln zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten beschlossen. Damit fällt eine regulatorische Hürde für bidirektionales Laden: Strom aus dem Netz und aus einer geförderten Solaranlage kann künftig in Batteriespeichern oder E-Autos kombiniert und später im Haushalt genutzt oder ins Netz zurückgespeist werden, ohne dass deshalb grundsätzlich die EEG-Förderung für den förderfähigen Solarstrom verloren geht. Die Stromflüsse werden über 15-Minuten-Messwerte bilanziell voneinander getrennt.

WARUM DAS EINE GUTE NACHRICHT IST

Damit können die großen Batterien bereits vorhandener Elektroautos stärker als flexible Stromspeicher eingesetzt werden. Sie können Solarstrom zwischenspeichern, Haushalte versorgen und perspektivisch Strom in Zeiten hoher Nachfrage ins Netz zurückgeben. Das kann erneuerbare Energien besser nutzbar machen und zusätzliche stationäre Speicherkapazität ergänzen.

WAS MAN TROTZDEM WISSEN SOLLTE

Die Nutzung startet nicht überall sofort. Bis Ende September 2027 ist für die beiden neuen Optionen das Einverständnis von Netz- und Messstellenbetreiber erforderlich. Für die Pauschaloption muss außerdem noch eine beihilferechtliche Genehmigung vorliegen. Fahrzeug, Wallbox, Mess- und Abrechnungstechnik müssen bidirektionales Laden ebenfalls unterstützen.

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